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    Landgericht Bad Kreuznach weist Klage einer Versicherung auf Rückzahlung von Berufsunfähigkeitsleistungen gegenüber Versicherungsnehmer in Höhe von 39.080,65 € ab.

    Das Landgericht Bad Kreuznach hat mit Urteil vom 23.11.2021 eine Klage der Versicherung auf Rückzahlung von Berufsunfähigkeitsrenten und Versicherungsprämien gegen den von uns vertretenen Versicherungsnehmer in Höhe 39.080,65 €für den Zeitraum Juli 2014 bis Juli 2017 abgewiesen.

    Die Versicherung hat unserem Mandanten vorgeworfen, dass er während des Bezuges von Berufsunfähigkeitsrenten Obliegenheiten verletzt habe und die erhaltenen Leistungen für drei Jahre nebst Zinsen zurückzuzahlen habe. Zunächst wurde der von uns auch außergerichtlich vertretene Mandant zur Rückzahlung von 58.788,70 € aufgefordert.

    Das Landgericht kam zu dem Ergebnis, dass der Klägerin der Rückzahlungsanspruch nicht zusteht, da dem Beklagten keine Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit vorgeworfen werden konnte.

    Das Urteil ist rechtskräftig.