Neue Düsseldorfer Tabelle 2024

    Die neue Düsseldorfer Tabelle, die ab dem 1.1.2024 Gültigkeit hat, wurde am 12.12.2023 veröffentlicht.

    Neu ist folgendes: Zum einen wurden die Einkommensstufen geändert. 100 % des Mindestunterhaltes sind künftig bei einem Einkommen bis 2100 € zu zahlen ( zuvor bis 1900 €). Die weiteren Einkommensstufen haben sich ebenfalls um jeweils 200 € verschoben. 

    Der notwendige Selbstbehalt des nicht erwerbstätigen Unterhaltsschuldners hat sich auf 1200 € erhöht, der des erwerbstätigen Schuldners auf 1450 €. Der angemessene Eigenbedarf, der ggü. nicht priviligiert unterhaltsberechtigten volljährigen Kindern anzuwenden ist, hat sich auf 1750 € erhöht. Der Selbstbehalt ggü. dem getrenntlebenden oder geschiedenen Ehegatten hat sich auf 1600 € erhöht, für nicht erwerbstätige Unterhaltsschuldner beträgt dieser 1475 €.

    Auch die Tabellensätze haben sich erhöht. Der Mindestunterhalt für ein Kind von 0-5 Jahren beträgt nunmehr 355 €, für ein Kind von 6-11 Jahren 426 €, für ein Kind von 12-17 Jahren 520 € und für ein Kind ab 18 Jahren 439 €, jeweils nach Abzug des hälftigen Kindergeldes bzw. bei Volljährigen nach Abzug des vollen Kindergeldes.

    Die neue Düsseldorfer Tabelle finden Sie hier.